Die Haftpflichtversicherung für besondere Fälle!
17.11.2016
Für jedes produzierende Unternehmen ist es selbstverständlich, dass zur Absicherung allfälliger Ansprüche aus Sach- oder Personenschäden und daraus abgeleiteter reinen Vermögensschäden von Kunden oder unbeteiligten Dritten eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wird.
Wie ist es jedoch um jene Reklamationen bestellt, bei denen gottlob kein Sach- oder Personenschaden eingetreten ist?
Für solche Fälle ist der zusätzlich zur konventionellen Produkthaftpflicht abschließbare Deckungsbaustein der „Erweiterten Produkthaftpflicht“ der Rettungsanker.
Diese Versicherungslösung wendet sich insbesondere an Unternehmen, deren Produkte
- mit fremden Erzeugnissen verbunden, vermischt oder verarbeitet werden oder
- weiterver- oder bearbeitet werden oder
- in anderen Sachen eingebaut oder sonst wie verlegt werden.
Versichert sind hier zum Beispiel die Kosten des Aus- und Einbaus bereits unter Putz befindlicher defekter Rohrleitungen oder die Kosten des unbrauchbaren Endprodukts aufgrund der Vermischung mit einem mangelhaften Nahrungsmittelzusatz.
Nicht nur für Installateure, Bäcker, Futter- und Nahrungsmittelhersteller und zahlreiche andere Berufe bietet die Erweiterte Produkthaftpflicht die richtige Antwort, um mit finanzieller Unterstützung des Versicherers auf Kundenreklamationen gelassen reagieren zu können.
Fragen zur erweiterten Produkthaftpflicht?